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   BVerwG, 16.02.1972 - V C 3.71   

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https://dejure.org/1972,2546
BVerwG, 16.02.1972 - V C 3.71 (https://dejure.org/1972,2546)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1972 - V C 3.71 (https://dejure.org/1972,2546)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1972 - V C 3.71 (https://dejure.org/1972,2546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich - Anspruch auf Unterhaltshilfe auf Zeit - Gewährung von Kriegsschadenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.12.1966 - III C 124.65

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 3.71
    Zwar können kriegsbedingte Gründe dazu führen, daß ein Rechtsverlust als nicht eingetreten gilt, sie können jedoch nicht zur Fiktion eines Rechtserwerbs führen, ohne daß eine besondere gesetzliche Vorschrift dies gebietet (Urteil vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 124.65 - und die dort angeführte Rechtsprechung [BVerwGE 25, 330 = ZLA 1967, 86 = Wertp.Mitt.
  • BVerwG, 16.09.1970 - V B 71.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verlust einer

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 3.71
    BAA 1968, 26 = HFR 1968, 94 = Buchholz 427.3 229 LAG Nr. 53] und Beschluß vom 16. September 1970 - BVerwG V B 71.68 -).
  • BVerwG, 03.09.1971 - III C 106.71

    Kosten - Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 3.71
    Unabhängig davon, daß der Kläger zuvor schon seinen Lebensmittelpunkt an den Ort seiner bereits, jahrelang ausgeübten Angestelltentätigkeit verlegt hatte, wo er auch ein Mietgrundstück erwarb, war eine Befristung des Pachtvertrages rechtlich deswegen erforderlich, weil nach dem damals geltenden Recht Erbhöfe nicht ständig verpachtet werden durften, ohne die Erbhofqualität zu verlieren ( 1 Abs. 2 Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 [RGBl. I S. 685]; zur Anwendbarkeit des REG im LAG vgl. Beschluß vom 3. September 1971 - BVerwG III B 71.71 - [ZLA 1971, 186]).
  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das kann der Fall sein, wenn ein nachträglich eingetretener oder nicht festgestellter einzelner Umstand völlig unstreitig ist, wenn sich bestimmte, nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Prozeßhandlungen des Klägers in einem vorgreiflichen Verfahren aus den beigezogenen Akten dieses Verfahrens ergeben, wenn sich aus den von der Vorinstanz in Bezug genommenen Beiakten ohne weiteres lediglich ergänzende Feststellungen treffen lassen oder schließlich unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der neue Umstand eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO in Verbindung mit § 580 ZPO begründet haben würde (vgl. hierzu Urteile vom 17. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 113.65 - Buchholz 237.0 § 150 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 unter Bezugnahme auf BVerwGE 29, 130 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]: Wiederverheiratung eines Beamten; vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31: Enteignung in der DDR; vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 73.76 - Buchholz 448.5 § 13 Musterungsverordnung Nr. 14: Rücknahme der Klage gegen den Musterungsbescheid während des die Einberufung betreffenden Revisionsverfahrens; vom 16. Februar 1972 - BVerwG 5 C 3.71 - Buchholz 427.3 § 273 LAG Nr. 20 und vom 16. Juni 1960 - BVerwG 3 C 301.58 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 62.88

    Beurteilung der Hilfebedürftigkeit bei Miteigentum des Sozialhilfesuchenden an

    Das Berufungsgericht hat darauf Bezug genommen, das Revisionsgericht darf hieraus ergänzende Tatsachenfeststellungen treffen (s. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 3.71 - ).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 139.81

    Anspruch auf Erstattung von Lohnsummensteuern aus persönlichen Billigkeitsgründen

    Der Senat trifft diese Feststellungen aus den im Berufungsurteil in Bezug genommenen Beiakten selbst, um eine anderenfalls erforderliche Zurückverweisung zu vermeiden (vgl.Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 3.71 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 52).
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